StVZO

StVZO +  Unimog- Befreiungen


  Befreiung Unterfahrschutz



  Befreiung Fahrtenschreiber


Laut o.a. Link ist man von der Benutzung des Fahrtenschreibers bei Fahrzeugen bis 7.500 kg befreit. Bei Fahrzeugen über 7.500 kg (Bild 1) ist die StVzO etwas unklar formuliert. Bedeutet: ein Fahrtenschreiber muss bei Fahrzeugen ab 7.500 kg zul. Gesamtgewicht zwar eingebaut sein, braucht aber nicht benützt werden (private Fahrten).