für Ein- und Umsteiger
wer mit dem Gedanken spielt, sich ebenfalls ein Expeditionsmobil anzuschaffen, egal ob als Umsteiger vom 2,8/3,5 Tonnen- Wohnmobil oder als Neueinsteiger in die „LKW“ Klasse, sollte folgendes bedenken:
Fahrzeugauswahl:
Für uns steht fest, ein Expeditionsmobil muss ein Allrad (4×4) sein, und deswegen wird die Fahrzeugauswahl schon um einiges eingeschränkt. Denn auf Fernreisen spult man nicht nur viele Asphaltkilometer runter, sondern möchte auch gern mal direkt an den Strand oder an schöne Plätze, die man nur über unwegsames Gelände, Feldwege, steile Bergstraßen, oder auf Schotter usw. erreicht.
„Kleine“ Allradfahrzeuge wie Landrover (Defender/Freelander,) Mercedes G- Modell oder Toyota Landcruiser LJ 79 (Landy) usw. sind Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und kommen für uns schon deswegen nicht in Frage, weil ein „Langzeitreisen“ aufgrund des Platzangebotes uns nicht ausreichend erscheint. Nicht nur der fehlende oder geringe Platz für Dusche und WC, sondern auch aufgrund Platzmangels für Werkzeuge und Ersatzteile. Die Gewichtsbeschränkung auf 3.500 kg ist u.E. für die Mitnahme von so viel Equipment nicht ausreichend.
In der 7.500 kg Klasse und höher werden deswegen, neben den alten Hanomag`s und Mercedes aus den 60/70/80- er Jahren, auch immer wieder Fahrzeuge aus Bundeswehrbeständen, Feuerwehrautos oder THW Fahrzeuge, in der Regel bei der Vebeg gekauft/ ersteigert, zu Fernreisemobilen umgebaut. Der Vorteil: i.d.R. wenig Kilometer, preisgünstig und reparierbare Technik. Bei den Fahrzeugen neueren Baujahrs, ca. ab 2004 (Euro 3), hat sich der MAN, Unimog oder auch Volvo als bestes Allradfahrzeug herauskristallisiert. Wir raten von einer Anschaffung von Expeditionsfahrzeugen „ab“ Euro 5 ab. In vielen Ländern gibt es keinen Eurodiesel und die Dieselqualität ist so schlecht, dass man mit der Einspritzpumpe Probleme bekommt.
Unimog oder MAN: Während der Unimog sicherlich das bessere Allradfahrzeug ist, trumpft der MAN mit dem bequemeren Fahrerhaus auf. Der Unimog hat eine Befreiung für die Montage von Unterfahrschutz, man kann somit mehr Staukästen verbauen. Der MAN muss an beiden Längsseiten und am Heck einen Unterfahrschutz laut StVZO montieren, hat aber als Vorteil wiederum dafür eine niedrigere Einstiegshöhe.
Mein größter Respekt gilt den älteren Fahrzeugen, die ohne Servolenkung, Klimaanlage, Motorbremse usw. unterwegs sind. Das sind die wahren Helden der Straße. Bei den neueren Fahrzeugen spricht einiges für den Unimog, manches für den MAN. Wer also Wert auf Komfort (elektr. Fensterheber, geräumiges Fahrerhaus usw.) legt, ist sicherlich beim MAN besser aufgehoben. Wer öfters ins Gelände will, für den ist der Unimog die bessere Wahl. Preislich dürfte der Unimog teurer sein.
Anschaffungspreis:
Es ist wie beim Kauf einer Eigentumswohnung. Man kann alte Wohnungen schon für 500 € pro Quadratmeter kaufen, Wohnungen mit besserer Ausstattung und neuerer Herstellung kosten ca. 1500 €/qm und Neubauwohnungen liegen i.d.R. zwischen 2.000 bis 4.000€ € pro qm. Setzt man diese Preise bei Expeditionsmobilen nicht als Quadratmeter, sondern „pro PS“ an, liegt man schon ganz gut und richtig. Unser Unimog hat 216 PS, das wären bei mittlerer Ausbauqualität dann 1.500 € x 216 PS = 324.000 €, ein 40 Jahre altes Fahrzeug mit 120 PS kommt auf ca. 500 € x 120 (PS) = 60.000 €, immer jeweils fertig ausgebaut. Wir schreiben dies, um eine ungefähre Preisvorstellung eines Wohnmobils auf LKW Basis zu bekommen. Das kann dann schon ein kleines Einfamilienhaus kosten….
Zulassung als LKW oder als Wohnmobil:
während die KFZ Versicherung bei einer Zulassung als reiner LKW ca. 4x teurer ist als eine Wohnmobil- Kfz- Versicherung (ca. 2.000 € zu 500 €/Jahr), sind die Kfz Steuern wiederum beim LKW ca. 50% niedriger (ca. 600 € zu 300 €). Weitere Vorteile mit Zulassung als Wohnmobil oder als so genanntes SO. KFZ WOHNM. UEB. 2,8 T ergeben sich auch aus den u.a. Punkten wie Höchstgeschwindigkeit, Fahrverbote, Fahrtenschreiber usw. Alles in allem ist eine Zulassung als Wohnmobil sicherlich die bessere Wahl.
Geschwindigkeit:
Im Gegensatz zu „normalen“ Wohnmobilen, die mit 120 km/h oder 140 km/h unterwegs sind, fährt man ein Expeditionsmobil mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 85-90 km/h, immer schön brav auf der rechten LKW- Fahrbahnseite und „mitschwimmend“ der Brummis. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW ist 90 km/h, ist das Fahrzeug als so genanntes SO. KFZ WOHNM. UEB. 2,8 T angemeldet, kann man sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h erhöhen lassen, sofern das Fahrzeug bis 7,5 Tonnen Nutzlast zugelassen ist.
Fahrzeug- Gewicht:
wer schon einmal mit einem LKW ein Straßengefälle größer 10% gefahren ist, egal ob als Fahrer oder Beifahrer, weiß, wovon ich spreche. Die Schubkraft eines 7,5 oder 10 Tonner`s ist enorm. Ohne Motorbremse, und so etwas haben die älteren Fahrzeuge nicht, bekommt man schon ein mulmiges Gefühl. Wenn es irgendwie möglich ist, sollte man versuchen ein Höchstgewicht von 7500 kg inkl. aller Möbel, Ausrüstung usw. als Gesamtgewicht einzuhalten. Jedes Kilogramm darüber braucht nicht nur mehr Diesel, sondern es lässt sich auch manchen Berg besser „Hinauf“- oder „Hinab“ fahren.
Wie im u.a. Fahrzeugschein ersichtlich, gibt es ein „F1“ technisches Höchstgewicht, hier 12.500 kg und ein „F2“ zulässiges Gesamtgewicht, hier 7.500 kg. Das hier „abgelastete“ Gewicht auf 7.500 kg erlaubt ein Fahren mit PKW- Führerschein sofern der Führerschein vor April 1980 ausgestellt wurde. Somit kommt in vielen Fällen auch der Beifahrer in den Genuss des Brummi fahrens. Das Befahren von manchen Straßen die für LKW ab 7,5 Tonnen gesperrt wären und auch Fahrverbote über 7,5 Tonnen kann man mit einem 7,5 Tonner ignorieren, genauso wie manche Mautgebühren oder die verpflichtende Nutzung eines Tachografen bei Fahrzeugen über 7,5 to.
Bisher nicht geklärt ist, was passiert, wenn man wie wir, das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, das Fahrzeug aber gleichzeitig mit einem technischen Höchstgewicht (F1) für 12.500 kg ausgelegt ist und wir zudem einen LKW Führerschein haben. Ist das dann „nur“ eine Ordnungswidrigkeit?
Fahrverbote/Fahrtenschreiber:Eine Vorschrift für das Benutzen von Tachografen (Fahrtenschreibern) ist nur bei „gewerblichen“ LKW vorgeschrieben. Bei Wohnmobilen, die ja bekanntlich privat unterwegs sind, gibt es hier keine Pflicht zur Nutzung. Auch sind die „Sonntags- Fahrverbote“ nur für gewerbliche Fahrzeuge verpflichtend, deswegen ist auch hier eine Zulassung als KFZ WOHNM. UEB. 2,8 T empfehlenswert.
Da, wie unten aufgeführt, diese Fahrtenschreibervorteile nur bei Fahrzeugen bis 7.500 kg zutreffend sind, sollte man auch hier sich für die Gewichtsklasse 7.500 kg entscheiden.
TÜV: Während Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen alle zwei Jahre zum TÜV müssen, muss ein Truck/LKW/Expeditionsmobil jährlich vorfahren. Auch kostet die Begutachtung gleich das dreifache eines PKW- Gebührensatzes.
Reparaturen/Reifenwechsel:
Das gleiche gilt für Reparaturen. LKW- Reparaturen und auch die Ersatzteile sind i.d.R. um ein vielfaches teurer als bei kleineren Reisemobilen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die in der o.a. Zulassungsbescheinigung aufgeführten Reifen 365/80 R20 Michelin XZL kosten z.B. ca. 700 € das Stück.
Dieselverbrauch und „ad Blue“:
Der Sprit- Verbrauch eines Expeditionsfahrzeuges liegt bei ca. 18-23 Liter auf 100 km, im Gelände kann das auch schon mal über 30 Liter auf 100 Kilometer sein. „Ad Blue“ ist ein Zusatzharnstoff, in der LKW- Sprache auch einfach nur „Pisse“ genannt, der durch Beimischung zum Diesel den CO2 Ausstoß verringert. Der Zusatz ist bei Fahrzeugen ab 2004, also bei LKW ab Euro 4, Pflicht. Wir haben lange nach einem Euro 3 Fahrzeug, also ohne diese Zusatz „Pisse“ gesucht, weil wir ja damit Fernreisen unternehmen wollen und eine weltweit flächendeckende Versorgung mit diesem Zusatz deswegen nicht gewährleistet ist.
Überladung:
Eine Überladung des Fahrzeugs kann richtig teuer werden, siehe dazu die beiliegenden Tabellen. Diese hier abgebildeten Bußgeldtabellen sind nur für Deutschland gültig. Andere Länder sind hier wesentlich teurer. Gravierende Unterschiede gibt es bei einer Überladung ab 7,5 Tonnen und bis 7,5 Tonnen (Stand 2018) nicht nur in der Höhe des Bußgeldes (Regelsatzes), sondern auch in der Punktezahl in Flensburg. Also ist auch hier eine Zulassung bis 7.500 kg anzustreben.
Seilwinde und Zubehör:
Wer als „Einsteiger“ an Expeditionsmobil/Fernreisemobil denkt, für den muss an der vorderen Stoßstange auf alle Fälle eine Seilwinde montiert sein. Wer sich mit dem Thema genauer befasst, ist da u.U. anderer Meinung. In den meisten Fällen werden Seilwinden benützt um anderen zu helfen, in den seltensten Fällen kann man sich mit einer Seilwinde selber aus einer schwierigen Situation befreien.
Neben dem enormen Seilwindengewicht, das man ständig mittransportiert, kann man eine Frontseilwinde nur in einem Radius von ca. 20° einsetzen, danach muss mit zusätzlichen Umlenkrollen gearbeitet werden. Es muss auch eine Befestigungsmöglichkeit genau im Winkel und in Front vorhanden sein, meistens steht gerade „kein“ dicker Baum vor dem Fahrzeug, an dem man das Seil befestigen kann. Und welches Gewicht soll die Seilwinde ziehen können?
Dies ist höchst unterschiedlich, je nachdem, ob man sich aus Sand, Schlamm, Asphalt oder einer Steigung hinauf befreien muss. Rückwärts herausziehen geht eben auch nicht, wenn die Seilwinde vorne montiert ist. Eine „elektrische“ Seilwinde ist nur was für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für eine hydraulische Winde benötigt man eine Hydraulikanlage. Hat das Fahrzeug dann auch hydraulische Anschlüsse vorne? Sehr gute Infos zum Thema Seilwinde stellt http://www.4/ward4x4.com auf seinen Webseiten zur Verfügung.
Sandbleche, Schaufel(n), Abschleppstange, Bergeseile Schäkel, genügend Holzplatten zum unterlegen und einen Reifenfüllschlauch für die Entnahme von Druckluft aus der Druckluftbremsanlage sind da weitaus sinnvollere Hilfsmittel als eine Seilwinde. Empfehlenswert sind auch Emuk Luftkissen oder auch Vetter Luftkissen. Diese Vetter Kissen gibt es in verschiedenen Gewichtsklassen und werden von den Feuerwehren in zeitlichen Abständen ausgetauscht und oft gebraucht zum Verkauf angeboten.